TerrainWebsite
Ut ullamco tempor non laboris nostrud
adipisicing, et id in ad veniam dolor aliqua in
© Lorem ipsum dolor sit Nulla in mollit pariatur in, est ut dolor eu eiusmod lorem
Mietbedingungen
1. Führungsberechtigte
Das Alter des Mieters und Fahrers muss mindestens 23
Jahre betragen und der Fahrer muss die für das
Mietfahrzeug erforderliche Fahrerlaubnis seit mindestens
3 Jahren besitzen. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter
selbst und den im Mietvertrag angegebenen Fahrern
gefahren werden. Die Fahrer sind Erfüllungsgehilfen des
Mieters. Der Mieter gilt für die Dauer der Mietzeit als
Halter des Fahrzeuges. Dem Mieter ist es untersagt, das
Fahrzeug zur Beteiligung an motorsportlichen
Veranstaltungen und Fahrzeugtests, zur Beförderung von
explosiven, leicht entzündlichen, giftigen, radioaktiven
oder sonst gefährlichen
Stoffen, zur Begehung von
Zoll- und sonstigen
Straftaten, auch wenn
diese nur nach dem Recht
des Tatorts mit Strafe
bedroht sind, zur
Weitervermietung oder
Verleihung oder für
sonstige gewerbliche
Zwecke, außer solchen, die
ausdrücklich vereinbart
sind, zu verwenden.
2. Reservierung und
Rücktritt
Reservierungen sind nur
nach schriftlicher
Bestätigung durch den
Vermieter verbindlich,
sobald der Mieter die
vereinbarte Anzahlung auf
den Mietpreis geleistet hat.
Bei Vertragsabschluss ist
eine Anzahlung in Höhe
von 50 % des vereinbarten
Mietpreises zu zahlen, der
Rest bei
Fahrzeugübernahme. Bei
Rücktritt vom Vertrag sind
bis 90 Tage vor dem 1.
Miettag 10 %; bis 30 Tage 50 % und weniger als 30 Tage 90
% des vereinbarten Mietpreises laut Mietvertrag als
Rücktrittskosten zu bezahlen. Wird das Fahrzeug nicht
abgeholt, so gilt dies ebenfalls als Rücktritt. Der Mieter ist
berechtigt, einen Ersatzmieter zu benennen. Erfüllt dieser
den Mietvertrag, so entfällt die anteilige Zahlung. Die
Änderungspauschale für den Mietvertrag beträgt
€ 50,-. Sollte dem Vermieter aufgrund verspäteter
Rückgabe des Fahrzeuges ein Schaden entstehen (z.B.
Schadenersatzansprüche des nachfolgenden Mieters etc.)
so behält sich der Vermieter vor, diese
Schadenersatzansprüche gegen den Mieter geltend zu
machen. Es besteht generell kein Einverständnis des
Vermieters mit der automatischen Umwandlung in ein
Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit bei fortgesetztem
Gebrauch. Unabhängig hiervon ist jedenfalls eine
Nutzungsentschädigung für den Gebrauch über die
vereinbarte Mietdauer hinaus zu bezahlen, die sich nach
dem vereinbarten Mietzins richtet. Bei vorzeitiger
Rückgabe des Fahrzeugs vor dem vereinbarten
Rückgabetermin ist trotzdem der volle Mietpreis zu
zahlen, wenn der Vermieter das Fahrzeug nicht
anderweitig vermieten kann. Durch Abschluss einer Reise-
Rücktrittskosten-Versicherung kann sich der Mieter nach
den Allgemeinen Bedingungen dieser Versicherung gegen
die Rücktrittskosten schützen.
3. Mietpreise
Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste. Bindend
ist das schriftliche Angebot vom Vermieter an den Mieter.
a) Kilometer-Regelung
Im Mietpreis sind 250 km pro Tag inclusive. Mehr-
Kilometer berechnen wir mit € 0,35 pro km.
4. Zahlungsweise
Bei Vertragsabschluss, spätestens jedoch innerhalb von 8
Tagen, ist eine Anzahlung in Höhe von 50% des
vereinbarten Mietpreises zu zahlen. Bei Nichteinhaltung
dieser Zahlungsfrist ist der Vermieter nicht mehr an die
etwa zugesagte Reservierung gebunden. Der restliche
Mietpreis und die Kaution sind spätestens bei Übernahme
des Fahrzeugs zum Mietbeginn fällig.
5. Übernahme und Rückgabe
Das Fahrzeug ist zum Mietbeginn auf dem Grundstück
des Vermieters zu übernehmen. Wenn nichts anderes
vereinbart wurde, steht das Reisemobil zwischen 15:30
Uhr und 17:30 Uhr zur Abholung bereit und muss am
Rückgabetag bis spätestens um 11:00 Uhr zurückgebracht
werden.
6. Kaution
Bei Mietantritt muss zur Sicherheit für die Rückgabe des
Fahrzeugs in unbeschädigtem Zustand eine Kaution in
Höhe von 1.200,- € per Überweisung vorab oder bar
hinterlegt werden.
Zum Beginn der Miete wird eine Zustandsbeschreibung
des Fahrzeugs erstellt, in der alle etwa vorhandenen
Beschädigungen notiert werden. Der Mieter ist
verpflichtet, neue Schäden am Fahrzeug dem Vermieter
unverzüglich (innerhalb von 24h) mitzuteilen. Bei
ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs in
unbeschädigtem Zustand, abgesehen von den im
Zustandsbericht aufgeführten Schäden, erfolgt die
vollständige Rückzahlung der Kaution.
Das Fahrzeug wird in gereinigtem Zustand und vollgetankt
übergeben. Es muss vollgetankt, innen frisch gereinigt
und mit geleertem Toiletten- und Abwassertank
zurückgegeben werden. Wird das Fahrzeug innen schlecht
oder nicht gereinigt zurückgegeben, berechnen wir eine
Pauschale von € 90,00 und für die Leerung der Toilette €
50,00. Die Außenwäsche erfolgt durch uns und ist in der
Servicepauschale enthalten. Es bleibt beiden Parteien
vorbehalten, einen höheren oder niedrigeren Aufwand
nachzuweisen.
7. Tankregelung
Das Fahrzeug wird voll betankt übergeben und ist voll
betankt zurück zu geben, andernfalls werden € 50,00
pauschal + Literanzahl per Tagespreis berechnet.
8. Obhutspflicht
Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache sorgfältig zu
behandeln und die Betriebsanleitungen des Fahrzeugs
sowie aller eingebauten Geräte genauestens zu beachten,
die Wartungs-/Servicefristen einzuhalten sowie das
Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen.
9. Fahrgebiet
Grundsätzlich sind Auslandsfahrten in alle europäischen
Länder möglich. Der Mieter verpflichtet sich, die
bestehenden Verkehrsvorschriften in den jeweiligen
Ländern zu beachten. Insbesondere hat er sich vor Antritt
der Reise über Mautgebühren zu informieren und deren
Abrechnung zu sichern.
10. Wartung und Reparatur
Die Kosten der laufenden Unterhaltung des
Mietfahrzeugs, z.B. Betriebsstoffe, Öle, etc. trägt der
Mieter für die Dauer der Mietperiode; die Kosten für
vorgeschriebene Wartungsdienste und notwendige
Verschleißreparaturen trägt der Vermieter.
Reparaturen die notwendig werden, um die Betriebs- oder
Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten,
dürfen vom Mieter bis zum Preis von € 150,00 ohne
weiteres, größere Reparaturen nur mit Einwilligung des
Vermieters, in Auftrag gegeben werden. Die
Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage der
entsprechenden Belege, sofern der Mieter nicht für den
Schaden haftet (siehe Ziffer 13).
Im Falle eines Defekts am Basisfahrzeug muss die 24h-
Servicenummer des Basisfahrzeug-Herstellers angerufen
werden und es müssen die Anweisungen der Service-
Zentrale eingehalten werden. Hält sich der Mieter nicht an
diese Anweisungen trägt er die anfallenden Kosten selbst.
11. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für die rechtzeitige Rückgabe des
Fahrzeuges in vertragsgemäßem Zustand. Bei
Unfallschäden und Diebstahl haftet der Mieter nur in
Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung der
abgeschlossenen Versicherung. Vollkasko € 2.000,00 pro
Schadensfall; Teilkasko (Unwetterschäden/Hagel,
Diebstahl, Glasbruch etc.) mit € 500,00 pro Schadensfall.
Es wird empfohlen, eine Zusatzversicherung
abzuschließen, um den Selbstbehalt auszuschließen (z. B.
Hanse Merkur Selbstbehaltausschluss-Versicherung). Der
Mieter haftet jedoch für Schäden unbeschränkt, sofern
und soweit der Versicherer nicht leistet, insbesondere weil
der Mieter (oder der Fahrer) den Schaden durch Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat, oder der
Schaden durch alkohol- oder drogenbedingte
Fahruntüchtigkeit entstanden ist. Das gleiche gilt für
Schäden, die durch Nichtbeachten des Zeichens 265 -
Durchfahrtshöhe - gemäß § 41 Abs. 2 Ziff. 6 StVO
verursacht werden. Hat der Mieter Unfallflucht begangen
oder seine Pflichten gemäß Ziffer 8 dieser Bedingungen
verletzt, so haftet er ebenfalls voll, es sei denn, die
Verletzung hat keinen Einfluss auf die Regulierung des
Schadenfalls. Der Mieter haftet im Übrigen voll für alle
Schäden, die bei der Benutzung durch einen nicht
berechtigten Fahrer oder zu verbotenen Zwecken oder
durch unsachgemäße Behandlung des Fahrzeuges
entstanden sind. Haftpflichtschäden im Ausland werden
als Vollkaskoschaden abgerechnet, sofern die
Schadensregulierung nicht verbindlich gesichert ist.
12. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet dem Mieter im Fall des
Leistungsverzugs bzw. bei von ihm zu vertretender
Unmöglichkeit der Leistung auf Schadenersatz, begrenzt
auf das 3-fache des vereinbarten Nettomietzinses. Der
Vermieter ist berechtigt, innerhalb 3 Tagen ein dem
reservierten Fahrzeug gleichwertiges Ersatz-Fahrzeug am
vereinbarten Abholplatz zur Verfügung zu stellen, wenn
das Fahrzeug aus Gründen, die der Vermieter nicht zu
vertreten hat, nicht zur Verfügung steht oder während der
Mietzeit aus Gründen, die der Mieter nicht zu vertreten
hat, ausfällt. Für mittelbare Schäden (z.B. verlorene
Urlaubszeit) haftet der Vermieter nicht. Der Vermieter ist
nicht zur Verwahrung von Gegenständen verpflichtet, die
der Mieter bei der Rückgabe im Fahrzeug zurücklässt.
13. Verhalten bei Unfällen
Der Mieter hat nach einem Unfall, Brand, Diebstahl, Wild-
oder sonstigen Schäden sofort die Polizei zu verständigen.
Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne
Mitwirkung Dritter. Unterlässt der Mieter, den Schaden
polizeilich aufnehmen zu lassen, haftet er voll.
Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.
Der Mieter hat dem Vermieter, selbst bei geringfügigen
Schäden unverzüglich einen ausführlichen schriftlichen
Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstatten. Der
Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift
der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen, sowie das
amtliche Kennzeichen und die Versicherungsdaten der
beteiligten Fahrzeuge enthalten.
Übersteigt die voraussichtliche Schadenshöhe die
Selbstbeteiligung der Versicherung oder ist das Fahrzeug
nicht mehr verkehrssicher, ist der Vermieter telefonisch
zu unterrichten.
14. Speicherung von Personaldaten
Der Vermieter ist berechtigt, die bezüglich der
Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit ihr
erhaltenen Daten über den Mieter, gleich ob diese von
ihm selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des
Bundesdatenschutz-gesetzes zu verarbeiten. Eine andere
Nutzung der Kundendaten ist ausdrücklich untersagt.
15. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Vermieters, sofern
die Vertragsparteien Kaufleute sind, oder mindestens eine
der Vertragsparteien keinen allgemeinen Gerichtsstand
im Inland hat, oder die in Anspruch zu nehmende
Vertragspartei nach Vertragsabschluss Ihren Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem
Geltungsbereich der Zivilprozess-Ordnung verlegt oder
der Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt ist. Diese Regelung gilt auch für Wechsel und
Scheckverfahren.
16. Schlussbestimmung
Alle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten
einzelne Bestimmungen dieser Mietbedingungen
unwirksam sein oder werden, so hat dies auf die
Rechtswirkung der übrigen Punkte keinen Einfluss. Die
unwirksamen Bestimmungen müssen so umgedeutet
werden, dass ihr Zweck in wirksamer Weise erfüllt werden
kann. Zwingend gesetzlichen Vorschriften bleiben
unberührt.
Stand: Juni 2017
Nostrud enim ex aliquip id
pariatur in voluptate
Ad tempor non dolore dolor pariatur
excepteur adipisicing irure enim cillum
lorem. Occaecat, est commodo adipisicing
dolore, adipisicing minim ut adipisicing
reprehenderit enim eu elit adipisicing sed
velit dolor cupidatat sint. Enim cillum dolor
ut quis est. Sint, dolor veniam culpa
proident aute dolore eiusmod duis excepteur
cupidatat velit aliqua excepteur consectetur
officia eiusmod in consequat. Est fugiat
lorem quis aliquip, non nostrud, aliqua
magna. Consequat proident eu, non
consequat ut? Quis velit magna in eu in ea
in ut quis. Ut sunt officia labore
consectetur nulla qui adipisicing minim.
Cupidatat irure, velit quis, in, enim et.
Magna proident eiusmod nulla ullamco, esse
lorem excepteur. Ea, ipsum in sunt. Duis
sunt sit commodo sint cillum exercitation
ut. Deserunt commodo eu aute sed do
cillum.
Et ex tempor aute reprehenderit
proident
Consequat sed ex non velit in nostrud nisi ut
eu voluptate in ea. Dolore consectetur elit
irure consequat qui, laboris dolor ut lorem
ullamco sint irure reprehenderit tempor
adipisicing. In sit veniam minim, incididunt,
adipisicing in ex reprehenderit culpa labore
tempor nulla dolor id ut. Adipisicing et
proident.
Enim anim, magna ipsum consectetur id
consectetur esse sint aute occaecat
consectetur qui nulla cupidatat. Cillum ipsum
nulla aliquip occaecat nostrud enim, laboris
fugiat velit sunt in magna. In esse,
deserunt ut et in labore adipisicing. Quis
irure amet cillum fugiat exercitation quis
voluptate occaecat laboris aliquip fugiat
laboris mollit ut tempor incididunt proident
ut. Dolore minim sit deserunt. Amet
veniam, non ullamco eiusmod exercitation
commodo deserunt do lorem occaecat.
Consectetur elit duis dolor duis sint nostrud
amet. Labore dolore eiusmod magna dolor
veniam cupidatat. Aliquip velit qui. Eiusmod,
ut in nisi nulla magna ea dolor et nisi irure.
Pariatur incididunt lorem voluptate dolor
nulla cillum, ex fugiat eu consectetur elit
excepteur et eiusmod commodo duis ad non.
Service -
Pauschale
Die SERVICE-
Pauschale enthält
die Kosten für die
Übergabe des
Wohnmobils, die
Einweisung des
Mieters und die
Rücknahme.
Außerdem sind die
Verbrauchsmateriali
en wie Gasflasche,
Toilettenflüssigkeit,
Wasser und Öl
enthalten.
Betriebsstoffe über
diese
Grundausstattung
hinaus trägt der
Mieter.
einmalig € 100,00